Wolfswerk Phone

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12.09.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Wolfswerk Phone" zwischen Wolfswerk, Inhaber Alexander Wolfshohl, Mittelpilghausen 20, 42657 Solingen (nachfolgend „Anbieter") und Kunden, die Unternehmer im Sinne des Paragraf 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Ein Verkauf an Verbraucher erfolgt nicht.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software Wolfswerk Phone zur Nutzung auf Zeit (Abonnement) und erbringt die damit verbundenen Leistungen: Lizenzverwaltung über den Lizenzserver des Anbieters, Software-Updates und Download-Bereitstellung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung unter www.wolfstrail-crm.de/phone und dem gewählten Paket.

2.2 Die Einzelheiten des Nutzungsrechts regeln die Lizenzbedingungen (EULA), die Vertragsbestandteil sind.

2.3 Telefonie-Dienste selbst (SIP-Anschluss, Rufnummern, Gesprächsminuten) sind nicht Vertragsgegenstand; sie bezieht der Kunde von seinem Telefonie-Anbieter.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs über den Zahlungsdienstleister Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung per E-Mail (Zusendung des Lizenzschlüssels) zustande.

3.2 Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, pro Benutzer (Sitzplatz) und Monat, gemäß der bei Bestellung gültigen Preisliste. Jahresabos werden jährlich im Voraus, Monatsabos monatlich im Voraus abgerechnet.

4.2 Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach erfolgloser Nachfrist berechtigt, die Lizenz zu sperren; die Zahlungspflicht für die laufende Periode bleibt unberührt.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Der Vertrag läuft je nach gewähltem Modell einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um die gleiche Periode, wenn er nicht vor Periodenende gekündigt wird.

5.2 Die Kündigung erfolgt jederzeit zum Periodenende über das Kundenkonto (Aboverwaltung). Nach Vertragsende wird die Lizenz deaktiviert; ausgehende Anrufe werden im Client gesperrt. Lokale Daten des Kunden bleiben davon unberührt.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.4 Sitzplatzzahl und Module können jederzeit über das Kundenkonto angepasst werden; Erhöhungen werden anteilig berechnet, Reduzierungen wirken zum nächsten Periodenbeginn.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt die Systemvoraussetzungen (Windows 10 ab Version 1809 bzw. macOS 12 oder neuer, Internetzugang für die tägliche Lizenzprüfung) sicher.

6.2 Der Kunde hält die lizenzierte Sitzplatzzahl ein. Ein Sitzplatz entspricht einem innerhalb der letzten 30 Tage aktiven SIP-Konto. Bei Überschreitung informiert die Software; nach Ablauf einer Kulanzfrist werden überzählige Arbeitsplätze gesperrt.

6.3 Der Kunde hält beim Einsatz von Funktionen wie Gesprächsaufzeichnung die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ein (insbesondere Paragraf 201 StGB, DSGVO).

7. Gewährleistung

7.1 Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht der Mietvorschriften mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung nach Paragraf 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

7.2 Der Anbieter behebt gemeldete Fehler in angemessener Frist durch Updates.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.

8.3 Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.