Lizenzbedingungen (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvertrag für Wolfswerk Phone. Stand: 12.09.2026. Lizenzgeber: Wolfswerk, Inhaber Alexander Wolfshohl, Mittelpilghausen 20, 42657 Solingen.
1. Nutzungsrecht
1.1 Der Lizenzgeber räumt dem Kunden für die Dauer des Abonnements das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, Wolfswerk Phone im eigenen Unternehmen in dem lizenzierten Umfang zu nutzen.
1.2 Der Umfang bestimmt sich nach der gebuchten Zahl an Sitzplätzen und Modulen. Ein Sitzplatz entspricht einem innerhalb der letzten 30 Tage aktiv genutzten SIP-Konto. Zusatzmodule (z. B. Chef/Sekretärin, Vermittlungsplatz) können auf eine Teilmenge der Arbeitsplätze begrenzt sein.
1.3 Die Installation ist auf beliebig vielen Geräten des Kunden zulässig, solange die lizenzierte Sitzplatzzahl eingehalten wird.
2. Lizenzprüfung
2.1 Die Software prüft die Lizenz täglich online gegen den Lizenzserver des Lizenzgebers (license.wolfswerk.it). Übermittelt werden dazu Lizenzschlüssel, eine Gerätekennung, die genutzten SIP-Konten (als Kennungen) und die aktiven Module.
2.2 Bei abgelaufener, gesperrter oder überbuchter Lizenz werden ausgehende Anrufe gesperrt; eingehende Konfiguration und lokale Daten bleiben erhalten. Bei Überschreitung der Sitzplatzzahl gilt zunächst eine Kulanzfrist mit Warnhinweis.
3. Beschränkungen
Dem Kunden ist nicht gestattet: (a) die Überlassung, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte; (b) das Entfernen oder Umgehen der Lizenzprüfung; (c) die Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht durch die Paragrafen 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt; (d) die Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus.
4. Testversion
Die Testversion darf 14 Tage ab erstem Start kostenlos genutzt werden; freigeschaltet sind dabei die Basisfunktionen (CRM-Anbindung, Aufzeichnung, Team), nicht die Zusatzmodule. Danach werden ausgehende Anrufe bis zur Eingabe eines gültigen Lizenzschlüssels gesperrt.
5. Drittkomponenten
Die Software enthält Open-Source-Komponenten, die ihren jeweiligen Lizenzen unterliegen; die Übersicht liegt der Software bei (Menü Hilfe, Bereich über Wolfswerk Phone). Unter Windows unterliegt die Microsoft Edge WebView2 Runtime den Bedingungen von Microsoft.
6. Laufzeit, Verletzung
Das Nutzungsrecht endet mit dem Ende des Abonnements. Bei schwerwiegender Verletzung dieser Bedingungen kann der Lizenzgeber die Lizenz nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich sperren.
7. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Regelungen der AGB (dort Ziffern 7 und 8).