Mandantentrennung auf Datenbankebene
Row-Level-Security statt Prüfung in der Anwendung
Jeder Kunde sieht ausschließlich seine eigenen Daten. Durchgesetzt wird das über Row-Level-Security in PostgreSQL: Die Datenbank selbst prüft bei jedem Zugriff die Mandantenkennung, nicht die Anwendungslogik darüber. Ein Fehler in der Oberfläche kann diese Grenze deshalb nicht aufheben.
Die Regel gilt ausnahmslos über alle Tabellen mit Kundendaten. Auch interne Dienste und Hintergrundprozesse arbeiten innerhalb derselben Trennung.
Serverstandort und Entwicklung in Deutschland
Keine Übermittlung in Drittländer
Betrieb und Datenhaltung finden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland statt. Es gibt keine Übermittlung in Drittländer, weder für den laufenden Betrieb noch für Sicherungen oder Auswertungen. Damit entfällt die Prüfung von Übermittlungsgrundlagen nach Kapitel V der DSGVO.
Die Software wird in Solingen entwickelt, der Betrieb liegt beim selben Unternehmen. Auch die automatische Anreicherung nutzt ein in Deutschland betriebenes KI-Modell, keinen externen Dienst.
Verschlüsselung
Geschützt bei Übertragung und Speicherung
Alle Verbindungen sind per TLS verschlüsselt. Die Daten werden auch im Ruhezustand verschlüsselt gespeichert. Zugriff auf die Systeme ist auf benannte Personen beschränkt und protokolliert.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
AVV kostenfrei und digital
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird kostenfrei und digital im Konto abgeschlossen. Er regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Herkunftsnachweis je Datenfeld
Grundlage für Auskunft, Information und Widerspruch
Jeder angereicherte Datenpunkt wird mit Quelle und Abrufzeitpunkt gespeichert. Dieser Herkunftsnachweis macht die Betroffenenrechte belegbar: Auskunft nach Art. 15, Information nach Art. 14 und Widerspruch nach Art. 21 DSGVO lassen sich mit Nachweis bearbeiten.
Die Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen: dem Handelsregister, den Unternehmenswebsites selbst und weiteren öffentlich abrufbaren Verzeichnissen.
Rechtssichere Ansprache je Kanal
Kanaltrennung nach § 7 UWG
Telefon, E-Mail und Post unterliegen unterschiedlichen Regeln. Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG bei mutmaßlicher Einwilligung zulässig, E-Mail-Werbung grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Wolfstrail CRM unterscheidet die Kanäle und dokumentiert die Datenherkunft, damit Sie die Abwägung nachweisen können. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Wolfswerk, Solingen
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