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Rechtssichere B2B-Akquise

Beiträge zu Recht und Vertrieb mit Normen, Aktenzeichen und Datum. Allgemeine Informationen für die Vertriebspraxis, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer Firmendaten anreichert und für die Ansprache nutzt, bewegt sich zwischen zwei Regelwerken: dem UWG für die Frage, welcher Kanal erlaubt ist, und der DSGVO für die Frage, ob die Daten überhaupt verarbeitet werden dürfen. Diese Reihe erklärt beide Seiten mit Normen, Aktenzeichen und Datum, geschrieben für die Vertriebspraxis und nicht für das Gutachten.

Der deutschsprachige Raum bietet zu rechtssicherer B2B-Akquise mit angereicherten Daten kaum belastbare Quellen. Diese Reihe schließt die Lücke: Jeder Beitrag führt die einschlägigen Normen mit vollständiger Fundstelle und jede Entscheidung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. Wo die Rechtslage ungeklärt ist, wird das offen benannt statt überspielt.

Die vier Beiträge bauen aufeinander auf: von der Kanalfrage nach dem UWG über die Informationspflicht bei angereicherten Daten und die Nutzung von Registerdaten bis zum berechtigten Interesse als Rechtsgrundlage. Jeder Beitrag trägt einen sichtbaren Rechtsstand und wird bei neuer Rechtsprechung nachgezogen.

Zwei Fragen ziehen sich durch alle Beiträge. Die erste ist die Kanalfrage: Darf ich per Telefon, E-Mail oder Post ansprechen, und unter welcher Bedingung? Sie beantwortet das UWG. Die zweite ist die Datenfrage: Darf ich die Daten überhaupt erheben, anreichern und speichern? Sie beantwortet die DSGVO. Erst wenn beide Antworten stimmen, ist eine Ansprache rechtssicher. Die Reihe hält beide Fragen konsequent auseinander, weil ihre Vermischung der häufigste Fehler in der Praxis ist.

Zuletzt aktualisiert: 16. August 2026 · Autor: Alexander Wolfshohl, Inhaber, Wolfswerk

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