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Handelsregisterdaten im CRM nutzen

Handelsregisterdaten sind öffentlich einsehbar und dürfen grundsätzlich genutzt werden. Bei Personenbezug, etwa Namen von Geschäftsführern, gelten dennoch die DSGVO-Pflichten: Rechtsgrundlage, Zweckbindung und Informationspflicht bleiben zu beachten.

Öffentlich heißt nicht schrankenlos

Das Handelsregister ist nach § 9 HGB öffentlich, die Einsichtnahme jedem gestattet. Öffentlich zugänglich bedeutet aber nicht, dass jede weitere Verarbeitung ohne Grenzen zulässig wäre. Sobald Registerdaten Personenbezug haben, etwa den Namen eines Geschäftsführers, greift die DSGVO.

Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Nutzung im Vertrieb kommt regelmäßig das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht. Erforderlich ist ein konkreter Zweck und eine Abwägung mit den Interessen der betroffenen Person. Der Zweck, zu dem die Daten erhoben wurden, begrenzt die spätere Verwendung.

Was zu dokumentieren ist

Halten Sie fest, aus welchem Register ein Datenpunkt stammt und wann er abgerufen wurde. Dieser Nachweis stützt sowohl die Rechtsgrundlage als auch die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO. Wolfstrail CRM legt diese Angaben je Feld automatisch ab.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand nach bestem Wissen zum Stand 15. August 2026 allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz und Rechtsprechung.

Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Autor: Alexander Wolfshohl, Gründer, Wolfswerk

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